Technisch-organisatorische Maßnahmen

Nach Art 32 DSGVO · Version 1.2 · Stand 2026-07-19

Diese Seite beschreibt die von getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Sie wird laufend an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Hosting erfolgt bei STRATO GmbH (Deutschland (STRATO-Rechenzentrum, Berlin/Brandenburg)) als Auftragsverarbeiter; die physischen Rechenzentrums-Sicherheitsmaßnahmen werden vom Hosting-Anbieter bereitgestellt und im AVV dokumentiert.

1. Vertraulichkeit (Art 32 Abs 1 lit b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle

Der physische Zutritt zum Server wird durch den Hosting-Anbieter STRATO GmbH (Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, Deutschland) im Rechenzentrum gesichert. HAVA:SOFT mietet einen virtuellen Server (VPS); die physische Zugangs­sicherung obliegt dem Hosting-Anbieter und ist im AVV geregelt. Die Verwaltung des Servers durch erfolgt ausschließlich remote über authentifizierte Verbindungen.

  • Zutrittskontrolle zum Rechenzentrum durch den Hosting-Anbieter (PIN/Terminal, Ausweis, Videoüberwachung gemäß AVV-Anhang).
  • Server-Verwaltung durch ausschließlich remote über authentifizierte SSH-Verbindungen; kein physischer Direktzugriff.
  • SSH-Authentifizierung ausschließlich über Schlüssel (Public-Key); Passwort-Login deaktiviert.
  • Administrative Zugänge nur für namentlich berechtigte Personen von .

Die Rechenzentrums-Zutrittskontrolle wird durch die AVV-Nachweise des Hosting-Anbieters dokumentiert; diese liegen vor und werden auf Anfrage der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.

1.2 Zugangskontrolle

  • Passwort-Hashing: PBKDF2-HMAC-SHA512 mit 600 000 Iterationen, pro Konto individuelles Salt.
  • Passwort-Richtlinie: Mindestlänge 12 Zeichen, Komplexitäts­anforderungen, Sperrliste bekannter Schwach-Passwörter.
  • Konto-Lockout: nach 5 fehlgeschlagenen Login-Versuchen Sperrung für 10 Minuten.
  • Rate-Limiting: auf IP- und Konto-Ebene zur Abwehr automatisierter Versuche.
  • Zwei-Faktor-Authentisierung: für alle Nutzer aktivierbar (TOTP, Authenticator-Apps); für administrative Rollen empfohlen.
  • Session-Management: Authentifizierungs-Cookies mit Secure-/HttpOnly-/SameSite-Attributen; serverseitige Session-Invalidierung bei Passwort-Wechsel oder Rolle-Änderung über Security-Stamp.
  • OAuth-Tokens: AES-256-verschlüsselt at-rest (ASP.NET DataProtection).

1.3 Zugriffskontrolle

  • Cross-Tenant-Isolation auf Code-Pfad-Ebene: Jeder Datensatz trägt eine TenantId; sämtliche Datenbank-Queries laufen über EF-Core Global Query Filter, die die Tenant-Bedingung automatisch und nicht-umgehbar einsetzen. Ein Datensatz aus einem fremden Workspace ist programmatisch nicht abrufbar, selbst bei Implementierungs-Fehlern in einzelnen Endpunkten.
  • Granulare Rollen und Berechtigungen pro Workspace: Owner / Admin / Mitglied / externer Beteiligter mit feinkörnigen Regeln pro Gruppe (Issues, Zeiten, Stammdaten); externe Beteiligte sehen ausschließlich die ausdrücklich freigegebenen Sichten.
  • API-Zugriff: Per-Tenant API-Keys mit eigenen Scopes (read/write); Deaktivierung auf Knopfdruck führt zu sofortigem 403 bei jeder API-Anfrage.

1.4 Trennungskontrolle

  • Logische Mandanten-Trennung über TenantId in jeder Tabelle und über Global Query Filter (siehe 1.3).
  • Physische Trennung Produktions-, Test- und Entwicklungs-Umgebung über separate Hosts und Datenbanken.
  • Keine Echt­daten in Test- oder Entwicklungs-Umgebungen.

2. Integrität (Art 32 Abs 1 lit b DSGVO)

2.1 Weitergabekontrolle

  • Transport-Verschlüsselung: TLS 1.2+ erzwungen; HSTS mit includeSubDomains in Production.
  • CSRF-Schutz: Antiforgery-Tokens für alle zustands­ändernden HTTP-Methoden; SameSite-Cookies.
  • Keine Drittland-Übermittlung im Plattform-Betrieb: Inhalte ruhen ausschließlich auf dem Server bei STRATO GmbH in Deutschland (STRATO-Rechenzentrum, Berlin/Brandenburg) (siehe 3.1). Eine Übermittlung an externe KI-Endpunkte erfolgt nur dann, wenn der Workspace-Inhaber dies ausdrücklich konfiguriert, und nur nach lokaler Pseudonymisierung (siehe 5.2).
  • Datenträger-Vernichtung erfolgt nach eigenen Prozessen von bei End-of-Life-Hardware (sicheres Löschen nach DIN 66399 bzw. physische Vernichtung).

2.2 Eingabekontrolle

  • Audit-Log sicherheits­relevanter Ereignisse: Jeder Login, jede Berechtigungs­änderung, jeder Daten-Export und jede Konto­löschung wird mit Tenant-, Nutzer- und Zeitstempel persistiert. Aufbewahrung 12 Monate, anschließend automatisches Pruning.
  • Historie auf Geschäftsobjekten: Änderungen an Tickets, Berechtigungen und Sprint-Konfiguration werden mit Nutzer und Zeitstempel versioniert.
  • Server-Logs: IP, Zeitstempel, Pfad, User-Agent für 14 Tage zur Aufklärung von Sicherheits­vorfällen.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art 32 Abs 1 lit b DSGVO)

3.1 Hosting und Standort

Plattform-Betrieb auf einem virtuellen Server (VPS) von STRATO GmbH (Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, Deutschland, Deutschland (STRATO-Rechenzentrum, Berlin/Brandenburg)). STRATO GmbH ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO; ein schriftlicher AVV ist geschlossen. Die Rechenzentrums-Infrastruktur (Stromausfall, Brand­schutz, Kühlung, Anbindung) wird vom Hosting-Anbieter bereitgestellt und im AVV-Anhang beschrieben. Eine Drittland-Übermittlung findet nicht statt.

3.2 Backup

  • Tägliche verschlüsselte Datenbank-Backups als Hangfire-Hintergrund-Job.
  • 14-Tage-Rotation; ältere Backups werden automatisch überschrieben.
  • Backup-Volume ist räumlich vom Anwendungs-Container getrennt verwaltet.
  • Geprüfter Restore-Pfad — Wiederherstellung wurde mindestens einmal pro Halbjahr getestet.

3.3 Wiederherstellbarkeit

  • Dokumentierte Restore-Prozedur für vollständige und punktuelle Wiederherstellung.
  • Point-in-Time-Recovery auf Tagesebene innerhalb der Rotations­frist.
  • Notfall-Kontakt: .

3.4 Belastbarkeit

  • Health-Checks für Anwendung, Datenbank und Hintergrund-Jobs.
  • Automatischer Neustart fehlgeschlagener Services durch den Container-Orchestrator.
  • Rate-Limiting und Konto-Lockout zur Abwehr von Denial-of-Service auf Login-Endpunkten.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art 32 Abs 1 lit d DSGVO)

  • Build- und Test-Pipelines mit automatisierten Unit- und Integrations­tests vor jedem Release-Deployment.
  • Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Frameworks und Bibliotheken (.NET, EF Core, ASP.NET Identity) zur Schließung sicherheits­relevanter Lücken.
  • Periodische Überprüfung der Berechtigungs­vergaben.
  • Periodische Überprüfung der Auftragsverarbeiter und ihrer Sicherheits­zusagen.
  • Pflichten- und Vorfall-Reviews nach jedem Sicherheits­vorfall, einschließlich Anpassung dieser Maßnahmen.

5. Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art 32 Abs 1 lit a DSGVO)

5.1 Verschlüsselung at-rest

  • AES-256 via ASP.NET DataProtection für sensible Felder — externe API-Keys, OAuth-Refresh-Tokens.
  • Persistentes Schlüssel­material — DataProtection-Keys überleben Container-Restarts; Migration bei Schlüssel­rotation ohne Datenverlust.
  • Datenbank-Backups verschlüsselt im Backup-Volume.

5.2 Pseudonymisierung vor externer KI

Wenn ein Workspace-Inhaber einen externen KI-Endpunkt aktiviert, läuft jede Outbound-Anfrage durch einen lokalen Anonymisierer:

  • NER-Modell (ONNX) zur Erkennung von Personen-, Orts- und Organisations­namen.
  • Regex-Erkennung für E-Mail, IBAN, Telefonnummer, Postleitzahl, Straße.
  • Ersetzung durch Token-Platzhalter; die Zuordnung von Token zu Klartext wird ausschließlich in der Sitzung des Aufrufers gehalten und nicht persistiert.
  • Rück­übersetzung der Antworten in den Klartext erfolgt erst auf dem Server, vor Anzeige in der Anwendung.
  • Der externe Endpunkt sieht den Klartext der personen­bezogenen Bezeichner nie.

6. Auftragskontrolle (Art 28 DSGVO)

  • Schriftliche Weisungs­dokumentation per E-Mail an .
  • Auftragsverarbeitungs-Verträge mit allen eingesetzten Unterauftragnehmern (siehe /subprocessors).
  • Vertraulichkeits­verpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen — auch über das Ende des Beschäftigungs­verhältnisses hinaus.
  • Regelmäßige Kontrolle der Unterauftragnehmer.

7. Organisation und Mitarbeitende

  • Schriftliche Vertraulichkeits­verpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen vor Tätigkeits­aufnahme.
  • Datenschutz-Sensibilisierung als Bestandteil der Einarbeitung.
  • Need-to-know-Prinzip: Zugriffe auf Produktions­systeme nur, soweit für die jeweilige Tätigkeit erforderlich.
  • Trennung von Entwicklung, Betrieb und administrativem Zugriff über getrennte Konten und Schlüssel.

Version 1.2 · Stand: 2026-07-19 · Kontakt:

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